Steuererhöhung für Kampfhunde: CDU will weitere Änderung

Jan 25, 2024

Im anstehenden Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Montag, hat die Verwaltung eine veränderte Vorlage zur zusätzlichen Besteuerung „gelisteter Kampfhunde“ vorgelegt. Darin findet sich eine zweijährige Steuerbefreiung bei der Übernahme eines Tierheimhundes aus den umliegenden Tierheimen wieder. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen und haben nun die CDU-Fraktion auf die Tagesordnung gerufen.

Ralf Robertz, ordnungspolitischer Sprecher der CDU: „Wir haben verstanden, dass die Verwaltung bei der Erstellung der ursprünglichen Vorlage und auch bei der überarbeiteten Version den Fokus auf steuerliche Mehreinnahmen gelegt hat. Jedoch ist dabei der Lenkungseffekt einer solchen Steuer komplett ausgeschaltet worden. Die CDU-Fraktion kritisiert dabei die fehlende Berücksichtigung für die Besitzer, die mit ihrem Hund einen Wesenstest gemacht haben, der auch positiv bescheinigt wurde. Und genau da brauchen wir einen Ansatz.“

Stephan Seidel (CDU) ergänzt dazu: „Potentiell gefährliche Listenhunde werden heute schon nicht mehr gezüchtet und verkauft, sie werden von Tierschutzvereinen vermittelt. Entscheiden sich Personen nun zur Übernahme eines solchen Tieres, müssen sie schon eine Sachkunde vorweisen und eine Genehmigung des Ordnungsamtes einholen. Im besten Falle arbeiten sie mit den Hunden in der Hundeschule und das Tier legt einen sogenannten Wesenstest ab. Die Hürden zum Bestehen eines solchen Testes sind sehr hoch und werden ordnungsbehördlich sehr eng begleitet. Solche Hunde gelten dann nicht länger als gefährdend.“

„Und da möchte die CDU ansetzen“, ergänzt Ralf Robertz. „Optimal wäre es aus unserer Sicht, wenn alle Hundehalter von gelisteten Hunden mit ihren Tieren einen Wesenstest ablegen. Das wäre gut für die Personen und Familien die solche Tiere halten und auch gut für die Menschen in unserer Stadt in Bezug auf das Sicherheitsgefühl.“

Robertz und Seidel ziehen daraus ein Fazit: „Demnach müssen wir für die Hundehalter mit den Tieren, die einen bestandenen Wesenstest nachweisen können, genau die gleichen steuerlichen Regeln gelten, wie für die Halter von nicht gelisteten Hunden. Wir wollen damit den Anreiz schaffen, dass die Hundehalter sich auf diesen Weg machen, dass ihre Hunde einen solchen Test ablegen. Mit der jetzigen Vorlage gibt es diesen Anreiz nicht und damit fördern wir die Anzahl der Hunde ohne positiv abgelegten Wesenstest und fördern etwas, was die Menschen in unserer Stadt eigentlich nicht wollen: Das Gefahrenpotential durch solche Tiere.“